Verkehrsrecht
Unfall
Das Verhalten am Unfallort kann entscheidend sein
in kurzer Augenblick kann im Straßenverkehr zur Katastrophe führen. Dann ist es wichtig, Ihren Fall möglichst frühzeitig an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu übergeben. Nur dann können Sie sich wieder beruhigt um das kümmern, was wirklich zählt: Ihr Leben, Ihre Familie und Ihr Beruf.
Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, verweisen Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt. Er unterstützt Sie dabei fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden und beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit Haftungsfragen. Außerdem schätzt er Ihre Ansprüche realistisch ein und hilft Ihnen sie gegenüber der Versicherung durchsetzen zu können. Schalten Sie Ihren Anwalt besser früher als später ein.
Richten Sie sich nach einem Unfall nach folgender Checkliste, um nichts zu versäumen:
- Unfallstelle sichern und sofort Polizei und falls erforderlich Rettungswagen rufen
- keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben! Lassen Sie sich vom Unfallgegner nicht einschüchtern
- Wenn möglich nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wenn doch etwas geändert werden muss (z.B. die Räumung der Fahrbahn) nehmen Sie vorher Fotos auf und fertigen eine Skizze vom Unfallhergang an.
- Notieren Sie den Namen und das Kennzeichen von Fahrer (Führerschein) und Kfz- Halter (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsgesellschaft samt Versicherungsnummer des Unfallgegners. Füllen Sie im Idealfall einen Unfallbericht aus (Tipp: Ausdrucken und vorsichtshalber immer im Handschuhfach mitführen).
- Prüfen Sie das Protokoll der Polizei und korrigieren Sie falsche Sachverhalte oder Unstimmigkeiten
- Lassen Sie die Daten Ihrem Verkehrsanwalt zukommen
- Wichtig: Lassen Sie sich vor Ort von niemandem beeinflussen. Lassen Sie sich von der Versicherung des Unfallgegners nicht beeinflussen und treffen Sie keine spontanen Vereinbarungen mit dieser (z.B. Wahl der Werkstatt oder Einschaltung eines Sachverständigen). Letztendlich ist die gegnerische Versicherung nur daran interessiert Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.Verweisen Sie bei jeglichen Anfragen am besten auf Ihren Anwalt für Verkehrsrecht.
Insoweit Sie den Verkehrsunfall nicht schuldhaft verursacht haben, zahlt die Versicherung des schuldigen Unfallgegners die Kosten Ihres Verkehrsanwalts.
Es ist Ihr Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise sowie der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts und der Reparaturkosten zu beauftragen. Auch die Kosten für dieses Gutachten muss die Versicherung des Gegners übernehmen. Sie müssen sich nicht auf Sachverständigenorganisationen, die mit Versicherern zusammenarbeiten verweisen lassen. Wir können Ihnen einen seriösen und kompetenten Sachverständigen benennen. Bitte wenden Sie sich an uns.
Es steht Ihnen zu, Ihr Fahrzeug in der von Ihnen gewählten Fachwerkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Die Versicherung kann nicht verlangen, dass Sie in eine Partnerwerkstatt der Versicherung gehen. Wenn die Versicherung Druck auf Sie ausübt, verweisen Sie bitte einfach auf uns.
Die Versicherung hat kein Recht Ihnen vorzuschreiben, was Sie mit Ihrem beschädigten Fahrzeug machen und kann grundsätzlich auch keine Nachweise darüber verlangen, ob Sie repariert haben oder nicht. Sie haben ein Wahlrecht und können selbst entscheiden, ob Sie reparieren oder nicht
Bei einer Verletzung durch den Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz des Verdienstausfalls und Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit die Krankenversicherung nicht eintritt. Wir helfen Ihnen gerne auch diese Ansprüche durchzusetzen.
Die uneingeschränkte Mobilität ist im Privatleben wie im beruflichen Alltag von existentieller Bedeutung. Auf unseren Führerschein und auf unser verkehrssicheres Fahrzeug sind wir täglich angewiesen.
Ihr erster Kontakt nach einem Verkehrsunfall, nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder gegen verkehrsstraf- oder verkehrsverwaltungsrechtliche Vorschriften sowie nach der Feststellung eines Mangels an Ihrem neu angeschafften Gebraucht- oder Neuwagen sollte nicht die Versicherung, die Polizei oder die Führerscheinstelle am Landratsamt sein, sondern ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Nur er allein kann Ihre Interessen kompetent und nachhaltig vertreten.
Bußgeld
Es lohnt sich um jeden Punkt zu kämpfen
Seit der Reform des Bußgeldkatalogs und des Punktesystems 2014 droht bereits beim Erreichen von acht Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis. Gerade wer beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, sollte versuchen jeden Eintrag zu vermeiden, um nicht auf einmal in einen kritischen Bereich zu kommen. Hier empfiehlt es sich dringend, möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Es ist anzuraten zum Anwalt zu gehen, wenn ein Bußgeldbescheid droht. Eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeld- verfahren lässt sich nur durchführen, wenn man sich des Beistandes eines Verkehrsanwaltes bedient. Auch wenn Sie denken, die Sache sei aussichtslos, kann ein erfahrener Verkehrsanwalt oft noch weiterhelfen.
Grundsätzlich muss jeder Beschuldigte vor Erlass eines Bußgeldbescheides angehört werden. Dies erfolgt, wenn der Betroffene nicht am Tatort angehalten wurde, durch Zusendung eines Anhörbogens.
Bevor Sie gegenüber der Polizei oder der Bußgeldbehörde Angaben zur Sache machen, sollten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit uns halten. Wir können Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen (§ 147 StPO, § 49 OWiG) und hiernach einschätzen, ob eine Einlassung zweckmäßig ist.
Wird gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt (Frist 2 Wochen), geht dem Betroffenen eine Abgabemitteilung zu. Hier erklärt die Bußgeldbehörde, dass sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben hat. Auch hierauf brauchen Sie nicht zu reagieren. Je nach Geschwindigkeit des Gerichts kommt es dann im nächsten halben Jahr zu einem Hauptverhandlungstermin.
Strafverfahren
Es ist daher wichtig sich sofort an einen qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden.
Anfängliche Fehler können später meist nicht mehr richtiggestellt werden. Ein Verkehrsanwalt kennt sich in versicherungsrechtlichen Themen wie Regress nach Trunkenheits- fahrt oder Deckungsschutzversagung wegen grober Fahrlässigkeit gut aus.
Sie sollten grundsätzlich davon absehen, bei der Polizei Angaben zu dem erhobenen Vorwurf zu machen. Suchen Sie besser Ihren Verkehrsanwalt auf und besprechen mit ihm das weitere Vorgehen in der Sache.
Führerschein
Mobilität bedeutet für viele Freiheit